Das Carnet TIR-Verfahren
Das TIR Übereinkommen von 1975 wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) geschaffen.
(Transport International de Marchandises par la Route)
Nach über 30 Jahren hat sich gezeigt, dass das TIR-Übereinkommen eines der erfolgreichsten internationalen Verkehrsabkommen geworden ist. Bis heute ist es das einzige weltweit gültige Zolltransitverfahren.
68 Staaten und die EU sind heute Mitgliedsparteien des TIR-Übereinkommens, das derzeitig in 57 Staaten angewandt werden kann.
Das Zollverfahren mit Carnet TIR ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen in zollsicher eingerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung auf einem Teil der Strecke zwischen Beginn und Ende des TIR-Transports im Straßenverkehr erfolgt.
Im heutigen internationalen Straßengüterverkehr wird das TIR-Verfahren angewendet bei Warentransporten,
- aus der Europäischen Union in Nicht-EU-Staaten
- aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union
- im Transit durch die Europäische Union
- im Verkehr zwischen Nicht-EU-Staaten
Die Grundzüge des Zollverfahrens mit Carnet TIR sind wie folgt definiert:
- Beförderungen von Waren in zollverschlusssicher eingerichteten Fahrzeugen oder Behältern
- Deckung der Zölle und Abgaben während der gesamten Beförderung durch eine international gültige Bürgschaft
- Begleitung der Waren durch ein international anerkanntes Zollbegleitscheinheft (Carnet TIR), das im Abgangsland eröffnet worden ist und das als Kontrolldokument im
Abgangs-, Transit- und Bestimmungszollamt dient
- Anerkenntnis der im Abgangsland durchgeführten Zollkontrollen durch alle Transit- und Bestimmungsländer
- Zulassung von nationalen Verbänden zur Ausgabe und Zulassung von Unternehmen zur Verwendung von Carnet TIR
Seit Inkrafttreten der TIR-Konvention gibt die AIST an zugelassene deutsche Unternehmen derartige Zolldokumente aus.
Der Bundesminister der Finanzen hat die AIST ermächtigt, sowohl als Garantieverband für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der TIR-Konvention 1975 zu wirken, als auch im Auftrag der Internationalen Straßentransport Union (IRU), die von der UN/ECE mit der Verwaltung des TIR-Verfahrens beauftragt wurde, Carnet TIR an die von der AIST in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Unternehmen auszugeben.
An diesem Zollverfahren interessierte Unternehmen können bei der Geschäftsführung der AIST Auftragsunterlagen abfordern.



