Gesetzlicher Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ab dem 1. Januar 2017
Ab dem 1. Januar 2017 hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohnes von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde gegen den Arbeitgeber.
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