TIR EPD

Das Carnet TIR-Verfahren

Das TIR-Übereinkommen

Das TIR (Transport International de Marchandises par la Route) Übereinkommen von 1975 wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) geschaffen. Es ist eines der erfolgreichsten internationalen Verkehrsabkommen geworden und bis heute ein wichtiger Bestandteil im Zolltransitverfahren.

Der Bundesminister der Finanzen hat die AIST ermächtigt, sowohl als Garantieverband für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der TIR-Konvention 1975 zu wirken, als auch im Auftrag der Internationalen Straßentransport Union (IRU), die von der UN/ECE mit der Verwaltung des TIR-Verfahrens beauftragt wurde, Carnet TIR an die von der AIST in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Unternehmen auszugeben.

Zur Zeit sind es mehr als 80 Vertragsländer auf der ganzen Welt und über 20 weitere, die sich um einen Beitritt bemühen.

Wann greift das Zollverfahren mit Carnet TIR?

Das Zollverfahren mit Carnet TIR ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen in zollsicher eingerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung auf einem Teil der Strecke zwischen Beginn und Ende des TIR-Transports im Straßenverkehr erfolgt.

Im heutigen internationalen Straßengüterverkehr wird das TIR-Verfahren angewendet bei Warentransporten

  • aus der Europäischen Union (EU) in Nicht-EU-Staaten
  • aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union
  • im Transit durch die Europäische Union
  • im Verkehr zwischen Nicht-EU-Staaten

Die Grundzüge des Zollverfahrens mit Carnet TIR:

  • Beförderungen von Waren in zollverschlusssicher eingerichteten Fahrzeugen oder Behältern
  • Deckung der Zölle und Abgaben während der gesamten Beförderung durch eine international gültige Bürgschaft
  • Begleitung der Waren durch ein international anerkanntes Zollbegleitscheinheft, das im Abgangsland eröffnet werden muss und das als Kontrolldokument im Abgangs-, Transit- und Bestimmungszollamt dient
  • Anerkenntnis der im Abgangsland durchgeführten Zollkontrollen durch alle Transit- und Bestimmungsländer
  • Zulassung von nationalen Verbänden durch die IRU zur Aufnahme und Ausgabe von Unternehmen zur Verwendung von Carnet TIR

Seit Inkrafttreten der TIR-Konvention gibt die AIST an zugelassene in Deutschland ansässige Unternehmen derartige Zolldokumente aus. An diesem Zollverfahren interessierte Unternehmen können bei der Geschäftsführung der AIST Antragsunterlagen anfordern.

Vorteile des Zollverfahrens unter Carnet TIR

Es ist eine Zollabfertigung über mehrere Grenzen hinweg möglich ohne Zollbeschauung an den Durchgangszollstellen, da die Waren vom zuständigen Zollamt vorab gesichtet und verplombt werden. Dies spart Zeit und Geld.

Die zeitweilige Nichterhebung von Einfuhrzöllen und –abgaben ermöglicht eine flexible Warenbeförderung zwischen den derzeit ca. 70 Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens.

Im Abgangsland sowie eventuellen Transitländern fallen für unter TIR-transportierte Waren keine Steuern und Zölle an, erst der Empfänger der Waren nimmt die Zahlung gegenüber den Zollbehörden des Bestimmungslandes vor. Für diese deutliche Vereinfachung der Transportabwicklung steht in jedem TIR-Teilnehmerstaat ein Verband als Bürge zur Verfügung.

TIR EPD

Seit 1.1.2009 muss das NCTS-TIR Verfahren (New Computerised Transit System) in allen Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend angewendet werden. Daher müssen die Carnet TIR-Daten innerhalb der EU vom Carnet TIR-Inhaber elektronisch an die Abgangs- bzw. Eingangszollstelle (in die EU) geschickt werden.

Im Rahmen des NCTS-TIR Komplexes erfolgt die zollinterne Benachrichtigung auf elektronischem Weg über den für das EU-Territorium beendeten TIR-Versand. Vor der Eröffnung des Carnet TIR und der Gestellung des Fahrzeuges müssen vom Carnet TIR-Inhaber oder vom Auftraggeber die entsprechenden Daten im Computersystem des Zolls vorliegen.

Die Nutzung von TIR-EPD ist für den Carnet TIR-Inhaber gebührenfrei.

Mit Hilfe der von der AIST erteilten Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, TIR-Ident.-Nr.) sollen die Carnet TIR-Inhaber in die Lage versetzt werden, künftig mit allen EU-Zollbehörden zu kommunizieren. Die Benutzeroberfläche ist in mehreren Sprachen zugängig.  Zur Nutzung ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse unbedingt erforderlich.